eVERA
Zuzugs- und Wegzugsmeldungen ans EDA
Jedes Jahr ziehen tausende Schweizerinnen und Schweizer ins Ausland um dort zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder den Ruhestand zu verbringen. Einige für immer, andere nur für ein paar Jahre. Viele kehren danach mit wertvoller internationaler Berufs- und Lebenserfahrung in die Schweiz zurück. Aufgrund des neuen Bundesgesetzes über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG, SR 195.1), das am 1.11.2015 in Kraft getreten ist, haben die Einwohnerdienste dem Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten alle Anmeldungen vom Ausland und Abmeldungen ins Ausland der schweizerischen Staatsangehörigen zu melden.
Für diese Meldungen ist die Applikation eVERA vorgesehen. Sie wird voraussichtlich im Sommer 2017 in Betrieb genommen. Bis dahin sind die Meldungen weiterhin auf konventionellem Weg (Papier oder als verschlüsseltes PDF) ans EDA zu senden.
Am 5. Oktober 2016 hat das EDA seinen Online-Schalter für Auslandschweizer in Betrieb genommen.
- Online-Schalter-Info-Einwohnergemeinden_DE_Brief.pdf
- Merkblatt_fuer_Auslandschweizer_02_12_2015_de.pdf
- Merkblatt_fuer_die_Einwohnerdienste_d_2015.pdf
- Informationsschreiben_EDA.pdf
- Begleitbrief_Zu-_Wegzugsmeldung_ans_EDA_D.docx
- Begleitbrief_Zu-_Wegzugsmeldung_an_die_Vertretung_D.docx
- Laendertabelle_und_schweizerische_Vertretungen__003_.xlsx
- Vorlage_Wegzugsmeldung_EDA_D.docx
- Vorlage_Zuzugsmeldung_EDA_D.docx